TRIUMPH INN
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TRIUMPH INN

AGB

Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs)

  1. Mietvertrag
    1. Verbindlichkeit des Mietvertrages:
      Der Mietvertrag wird durch die Buchung gemäß den Angaben in der aktuellen Online-Darstellung und schriftlichen Bestätigung verbindlich. Dies gilt auch für telefonische Buchungen. Der Mietvertrag kommt mit Erhalt der Buchungsbestätigung durch den Anmelder zustande.
    2. Nebenabreden:
      Nebenabreden, die nicht im Einklang mit diesen Bedingungen oder den Leistungsbeschreibungen stehen, bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung durch den Vermieter.
    3. Reservierung:
      Eine verbindliche Reservierung erfolgt erst nach vollständiger Zahlung.
  2. Zahlung
    1. Fälligkeit der Zahlung:
      Nach Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung ist eine Zahlung auf das angegebene Konto fällig. Eine eventuell geleistete Anzahlung garantiert keine Reservierung.
    2. Vollständige Bezahlung:
      Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf die Erbringung der Mietleistungen.
  3. Mietbestätigung
    1. Zustellung der Mietbestätigung
      Falls die Mietbestätigung dem Anmelder oder den angemieteten Personen nicht spätestens 7 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses zugeht, muss dieser umgehend den Vermieter kontaktieren. Die Buchungsbestätigung muss beim Check-in an der Rezeption zwischen 10 und 18 Uhr vorgelegt werden.
  4. Änderungen
    1. änderungen durch den Mieter
      Wenn der Mieter änderungen bezüglich des Mietbeginns oder der gebuchten Wohneinheit vornimmt, die vom Vermieter erfüllt werden können, gilt der Mietpreis für die geänderte Wohneinheit und den geänderten Zeitraum gemäß den aktuellen Saisonpreisen auf der Website. Der Vermieter kann eine Umbuchungsgebühr erheben.
    2. Leistungsänderungen durch den Vermieter
      Der Vermieter wird den Mieter unverzüglich über änderungen in den Leistungen informieren und dem Mieter innerhalb von 10 Tagen ein kostenloses Rücktrittsrecht anbieten, sofern die änderungen nicht nur geringfügig sind. Das Kündigungsrecht des Mieters bleibt unberührt.
    3. Preiserhöhungen
      Preiserhöhungen nach Abschluss des Mietvertrages aufgrund sachlich begründeter und nicht vorhersehbarer Gründe (z.B. Gebührenerhöhungen, Steuern, Abgaben usw.) sind in dem Umfang möglich, wie nachgewiesene Fakten dies rechtfertigen. Preisänderungen müssen umgehend geklärt werden. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % des Gesamtmietpreises kann der Mieter innerhalb von 10 Tagen kostenlos zurücktreten.
    4. Personenwechsel
      Bis zum Beginn des Mietverhältnisses kann der Mieter den Vermieter benachrichtigen und eine andere geeignete Person als Ersatz akzeptieren. Eine Erhöhung der Personenzahl pro Wohneinheit ist nur im Einklang mit der Art und Ausstattung der Unterkunft und nach ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters möglich.
  5. Rücktritt
    1. Stornierung
      Triumph-Inn bietet keine kostenlos stornierbaren Zimmer. Bei Stornierung oder Nichtanreise werden 100 % der Kosten berechnet und nicht erstattet. Ebenso erfolgt keine Erstattung bei verkürzter Aufenthaltsdauer.
    2. Im Falle der Nichtanreise des Gastes behält sich der Vermieter das Recht vor, über das gebuchte Zimmer frei zu verfügen. Der Vermieter ist berechtigt, das Zimmer anderweitig zu vermieten.
  6. Rücktritt des Vermieters
    1. Kündigung durch Vermieter
      Wenn die Vermietung des Mietobjekts aufgrund unvorhergesehener Unbewohnbarkeit oder höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen oder Epidemien) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt ist, können sowohl der Mieter als auch der Vermieter den Vertrag kündigen. Im Falle einer Kündigung erhält der Mieter den gezahlten Mietpreis umgehend zurück. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Bei Umständen, die sich nach Beginn des Mietverhältnisses ergeben, kann der Vertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. Der Vermieter kann den Mietvertrag ohne Fristsetzung kündigen, wenn der Mieter trotz Abmahnung andere Gäste erheblich stört oder durch sein Verhalten andere gefährdet oder gegen den Vertrag verstößt. In diesem Fall verfällt der Mietpreis. Bei Vertragskündigung aus den genannten Gründen trägt der Mieter eventuelle Mehrkosten für die Rückreise.
  7. Reiserücktrittskosten
    1. Reiserücktrittsversicherung
      Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist nicht im Mietpreis enthalten. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie weiterer Versicherungen.
  8. Haftung des Vermieters
    Der Vermieter übernimmt folgende Haftung im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht:
    1. Sorgfältige Auswahl und überwachung der Beauftragten für das Mietobjekt.
    2. Gewährleistung der Richtigkeit der Leistungsbeschreibung.
    3. Sicherstellung der ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglich vereinbarten Vermietungsleistung. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass gelegentliche Ausfälle oder Störungen in der Wasser- und/oder Stromversorgung von unserer Haftung ausgenommen sind.
    4. Die Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den anteiligen dreifachen Mietpreis der geschädigten Person beschränkt. Dies gilt, sofern der Schaden des Mieters weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder sofern der Vermieter allein aufgrund des Verschuldens eines Beauftragten des Vermieters für den dem Mieter entstandenen Schaden verantwortlich ist.
    5. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Diebstahl oder Verlust, die während oder infolge eines Aufenthalts auftreten.
    6. Der Vermieter haftet nicht für defekte oder außer Betrieb gesetzte technische Geräte, sofern diese nicht vorher bekannt waren oder dem Vermieter gemeldet wurden. In solchen Fällen ist der Vermieter verpflichtet, für einen schnellstmöglichen Ersatz zu sorgen.
    7. Der Vermieter haftet nicht für Unannehmlichkeiten oder Belästigungen, die außerhalb seiner Verantwortung oder durch Dritte verursacht werden.
  9. Mitwirkungspflicht, Gewährleistung, Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung:
    Sie sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuellen Leistungsstörungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zur Behebung der Störung beizutragen und mögliche Schäden gering zu halten oder zu vermeiden. Dazu gehört insbesondere die unverzügliche Meldung von Beanstandungen. Sofern Sie dieser Verpflichtung schuldhaft nicht nachkommen, stehen Ihnen keine Ansprüche zu. Ein schuldhaftes Unterlassen liegt beispielsweise nicht vor, wenn Mängelanzeige und Abhilfeverlangen unzumutbar sind, wenn eine Unmöglichkeit vorliegt oder wenn Mängelanzeige bzw. Abhilfeverlangen schuldlos unterlassen werden. Bitte setzen Sie sich bei Bedarf umgehend per Telefax, E-Mail oder telefonisch mit dem Vermieter oder den von uns benannten Beauftragten vor Ort in Verbindung, damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, um die Beanstandung zu überprüfen und gegebenenfalls die Leistungsstörung zu beseitigen oder Ersatz zu stellen.
    Die Beauftragten und Mitarbeiter der Rezeption von Triumph-Inn sind nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen oder rechtsverbindliche Erklärungen entgegenzunehmen. Ansprüche wegen nicht erbrachter vertraglicher Vermietungsleistungen können innerhalb eines Monats nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Mietzeit schriftlich gegenüber dem Vermieter geltend gemacht werden.
  10. Pflichten des Mieters:
    1. Das Apartment-Haus Triumph-Inn darf nur von der angemeldeten Anzahl an Personen bewohnt werden. überzählige Personen können vom Vermieter abgewiesen werden, und das Mietverhältnis kann gekündigt werden.
    2. Die Mieter sind verpflichtet, die Zimmer und ihre Einrichtung sorgfältig zu behandeln. Etwaige Schäden müssen unverzüglich dem Vermieter gemeldet werden, und dieser kann Schadenersatz verlangen. Dies gilt auch für nachträglich festgestellte Schäden, die vom Mieter verursacht wurden (siehe Beiblatt Hausordnung).
    3. Die Mieter müssen die Hausregeln von Triumph-Inn beachten, die in jedem Zimmer und an der Rezeption erhältlich sind. Dazu gehören auch die nächtlichen Ruhezeiten ab 22.00 Uhr.
    4. Die Endreinigung wird den Mietern nicht in Rechnung gestellt, jedoch müssen die Zimmer besenrein verlassen werden, die Mülleimer geleert werden, sowie die Kaffeemaschine ausgeräumt und der Wasserkocher entleert werden.
    5. Das gesamte Triumph-Inn-Haus ist ein Nichtraucherhaus. Das Rauchen im Zimmer ist ein Kündigungsgrund ohne Anspruch auf Ersatz des Mietpreises (siehe Hausordnung). Zusätzlich kann eine Grundreinigung für das Zimmer in Höhe von 150 € berechnet werden. Das Rauchen ist nur im Außenbereich der Anlage oder auf dem Terrassenbalkon gestattet.
    6. Das Kochen oder Braten ist nur in den Gemeinschaftsküchen erlaubt. Das Kochen im Zimmer mit eigenen elektrischen oder Gaskochern ist strengstens untersagt und führt zur sofortigen Kündigung des Mietverhältnisses, ohne Anspruch auf Ersatz des Mietpreises (siehe Hausordnung).
  11. Abtretungsverbot:
    Eine Abtretung von Ansprüchen gegen den Vermieter an Dritte, einschließlich Ehepartner und Verwandte, ist ausgeschlossen. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen des Mieters durch Dritte in eigenem Namen unzulässig.
  12. Reisepass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften:
    Sie sind selbst verantwortlich für die Einhaltung aller Vorschriften, die für die Durchführung Ihrer Reise wichtig sind. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Ihren Lasten.
  13. Sonstige Bestimmungen und Hinweise:
    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Mietbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Mietbedingungen zur Folge.